Ratenanzeige

Eine begründete Indikation für einen Stundensatz

Ein Auftraggeber zahlt keine Steuern, Sozialbeiträge und dergleichen. Selbständige Fachleute bezahlen diese Steuern und Abgaben selbst und müssen durch einen entsprechenden Stundensatz Reserven dafür einplanen. Aufgrund des Wettbewerbs, Veränderungen der Wirtschaftslage und am Markt und dadurch, dass Aufträge über längere oder kürzere Perioden laufen, gibt es hierfür keine feste Rate. Der Stundensatz ist letztlich immer ein Ergebnis der Verhandlungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.


Neben Benchmarking, womit Ihr Ausbildungsniveau, Berufserfahrung und geleistete Arbeiten mit anderen in demselben Fachgebiet verglichen werden, finden Sie unten zwei Methoden, die als Grundlage für Verhandlungen über Ihren Stundensatz dienen können:

  1. Die erste Methode nimmt das Bruttoeinkommen einer vergleichbaren Tätigkeit bei Festanstellung als Basis. Der Vorteil liegt darin, dass sich viele Aspekte wie Angebotsknappheit bereits in einen festen Bruttogehalt widerspiegeln.
    Selbständige Fachleute genießen unter Umständen Steuervorteile, tragen aber auch höhere Lasten für ihre Versicherungen und Abgaben. Der Vergleich passt daher nicht zu 100%, ist aber nützlich als Anhaltspunkt.
    Klicken Sie auf die grüne Taste, um einen solchen Stundensatz zu berechnen.

  2. Das zweite Verfahren hilft, einen Mindeststundensatz zu berechnen, der die Untergrenze darstellt. Dieser hängt ab von der Anzahl der Arbeitsstunden und der Höhe der Lebenshaltungskosten und persönlicher Wünsche.
    Dieser Stundensatz garantiert den gewünschten Lebensstandard und macht ganz konkret, wie weit der Stundensatz gesenkt werden kann.
    Klicken Sie auf die blaue Taste, um diesen persönlichen Stundensatz zu berechnen.