Interim-Management-Vertrag

Laden Sie das niederländische Musterabkommen herunter und bereiten Sie sich auf die Durchsetzung des DBA-Gesetzes in den Niederlanden vor

Auf dieser Seite können Sie ein niederländischsprachiges Interimsabkommen im Word-Format herunterladen, das für die Nutzung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geeignet ist. Nach dem Herunterladen des Dokuments können Sie die Variablen in der Vereinbarung ausfüllen und nach Bedarf anpassen. Lesen Sie diese Seite vollständig, bevor Sie das Abkommen verwenden.

Dieses Abkommen ist für Situationen gedacht, in denen die „Arbeitgeberautorität“ offiziell fehlt. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer die Arbeit selbstständig und ohne Aufsicht oder Leitung durch den Auftraggeber ausführt. Darüber hinaus ermöglicht dieses Musterabkommen eine freie Vertretung, was bedeutet, dass der Auftragnehmer jemand anderen bitten kann, die Aufgabe zu übernehmen. Diese Bestimmungen sind notwendig, damit die Steuerbehörde den Auftragnehmer als Selbstständigen und nicht als Arbeitnehmer einstuft.


Achtung: Dieses Abkommen bietet keinen Schutz gegen eine Einstufung als Arbeitsverhältnis durch die Steuerbehörde

Seit dem 6. September 2024 bewertet die Steuerbehörde keine neuen Musterabkommen mehr, und bestehende Vereinbarungen werden nicht verlängert. Bestehende Musterabkommen können noch verwendet werden, solange ihre Genehmigung gültig ist, bieten jedoch keine absolute Sicherheit über den Status des Auftragnehmers als Selbstständiger. Die Steuerbehörde betont, dass die tatsächliche Arbeitsweise der entscheidende Faktor bei der Bewertung einer Arbeitsbeziehung ist, unabhängig davon, was im Abkommen steht. Stellen Sie daher sicher, dass Sie sich strikt an die vereinbarten Bedingungen halten und wachsam bleiben gegenüber Änderungen in der Praxis, die das Arbeitsverhältnis beeinflussen könnten.


Tipps zur verschärften Regulierung ab 2025

Für aktuelle Ratschläge und Tipps zur Zusammenarbeit mit Selbstständigen unter der verschärften Regulierung ab 2025 lesen Sie den vollständigen Artikel „Zusammenarbeit mit Selbstständigen ab 2025“. Dieser Artikel enthält wichtige Punkte und eine Zeitleiste für die Änderungen:

  •  Ab dem 1. Januar 2025: Strengere Durchsetzung des DBA-Gesetzes. Die Steuerbehörde wird sich verstärkt auf die Vermeidung von Scheinselbstständigkeit bei Selbstständigen konzentrieren, damit diese nicht als Arbeitnehmer eingestuft werden.
  •  Ab 2026: Das Gesetz zur Klarstellung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (VBAR) führt eine Vermutung des Arbeitsverhältnisses für Selbstständige mit einem Stundensatz unter €33 ein. Damit werden zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit ergriffen.

Haftungsausschluss

Planet Interim ist keine Partei bei einer Vereinbarung und haftet nicht für Vereinbarungen, die mit Hilfe dieses Downloads abgeschlossen werden. Beachten Sie, dass dieses Musterabkommen, basierend auf einem von der Steuerbehörde am 21. März 2016 genehmigten Modell (Nummer 90515112643-3), an sich keine Sicherheit über den Status des Auftragnehmers als Selbstständiger bietet. Die Steuerbehörde beurteilt eine Arbeitsbeziehung ausschließlich auf Grundlage der tatsächlichen Durchführung und nicht nur aufgrund des Inhalts des Abkommens. Wenn Sie nicht strikt gemäß den Bedingungen arbeiten, kann dennoch ein Arbeitsverhältnis bestehen.

Verwenden Sie dieses Abkommen nur in dem Bewusstsein, dass es keinen vollständigen Schutz gegen eine Einstufung als Arbeitsverhältnis durch die Steuerbehörde bietet. Es ist unerlässlich, dass alle Vereinbarungen in der Praxis strikt eingehalten werden, ohne zusätzliche Autorität oder Kontrolle durch den Auftraggeber. Abweichungen von den vereinbarten Bedingungen können dennoch zu einem Arbeitsverhältnis führen.